Beitragsordnung des FBL Berlin e.V.

gemäß § 6 der Vereinsatzung

§ 1 Beiträge

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Mitgliedsantrags.
  2. Das Beitragsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.
  3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Teilnahme am Wettkampf- oder Trainingsbetrieb 88,80€ pro Jahr für Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
  4. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für die Teilnahme am Wettkampf- oder Trainingsbetrieb 58,80€ pro Jahr für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
  5. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 150,00€ pro Jahr und deckt auch die Mitgliedschaft eines anmeldenden Elternteils ab, ohne dass hierfür zusätzliche Gebühren entstehen.
  6. Geschwister ab dem zweiten Kind erhalten einen Rabatt von 50%, ab dem dritten Kind 75% auf den Beitrag aus 1.5.
  7. Veränderte Zahlungsweisen von Mitgliedsbeiträgen sind möglich. Die Kosten durch u.a. höheren Verwaltungsaufwand übernimmt das Vereinsmitglied. Es gelten dann die mit dem Vorstand vereinbarten Bestimmungen.
  8. Ermäßigungen aus sozialen oder organisatorischen Gründen sind möglich. Es gelten dann die mit dem Vorstand vereinbarten Bestimmungen.

§ 2 Sonstiges

  1. Die Zahlung erfolgt durch Barzahlung beim Vorstand oder Überweisung unter Nennung des vollständigen Namens des Mitgliedes und des Beitragsjahres auf das Beitragskonto des Vereins.
    Beitragskonto: FBL Berlin
    Bank: VR-Bank ABG-Land / Skatbank
    IBAN: DE42830654080004997603
    BIC: GENODEF1SLR
  2. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 3,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  3. Bei Vereinseintritt ist stets der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
  4. Mitglieder, die ihren aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden durch den Vorstand vereinsintern für die Teilnahme am  Sportbetrieb gesperrt. Die Sperre wird unmittelbar nach Eingang des ausstehenden Betrages auf dem Vereinskonto aufgehoben.
  5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind dem Vereinsvorstand unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt am 16. September 2023 in Kraft.