Beitragsordnung des FBL Berlin e.V.

gemäß § 6 der Vereinsatzung

§ 1 Beiträge

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Gebühren und Umlagen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Mitgliedsantrags.
  2. Das Beitragsjahr beginnt jeweils am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres.
  3. Der Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am Spiel- oder Trainingsbetrieb der FBL/IBL/FBLYL beträgt 88,80€ pro Jahr für Erwachsene.
  4. Der Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am Spiel- oder Trainingsbetrieb der FBL/IBL/FBLYL beträgt 58,80€ pro Jahr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
  5. Der Mitgliedsbeitrag für die Teilnahme am Trainingsbetrieb der KBL beträgt 150,00€ pro Jahr für Kinder bis 5 Jahre.
  6. Veränderte Zahlungsweisen von Mitgliedsbeiträgen sind möglich. Die Kosten durch u.a. höheren Verwaltungsaufwand übernimmt das Vereinsmitglied. Es gelten dann die mit dem Vorstand vereinbarten Bestimmungen.
  7. Ermäßigungen aus sozialen oder organisatorischen Gründen sind möglich. Es gelten dann die mit dem Vorstand vereinbarten Bestimmungen.

§ 2 Sonstiges

  1. Die Zahlung erfolgt durch Barzahlung beim Vorstand oder Überweisung unter Nennung des vollständigen Namens des Mitgliedes und des Beitragsjahres auf das Beitragskonto des Vereins.
    Beitragskonto: FBL Berlin
    Bank: VR-Bank ABG-Land / Skatbank
    IBAN: DE42830654080004997603
    BIC: GENODEF1SLR
  2. Bei Mahnungen wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro pro Mahnung erhoben.
  3. Bei Vereinseintritt ist stets der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
  4. Mitglieder, die ihren aus dem Mitgliedschaftsverhältnis entstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, werden durch den Vorstand vereinsintern für die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb gesperrt. Die Sperre wird unmittelbar nach Eingang des ausstehenden Betrages auf dem Vereinskonto aufgehoben.
  5. Veränderungen der persönlichen Angaben sind dem Vereinsvorstand unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt am 01. April 2023 in Kraft.